Liebe Eltern,
falls Sie Ihre Kinder in die Notbetreuung geben müssen, ist es drignend erforderlich einen entsprechenden Antrag einzureichen. Nur Kinder mit einem gültigen Betreuungsvertrag für Ganztags- und Betreuungsangebote gemäß BASS 12-63 Nr. 2 haben einen Anspruch auf eine Betreuung über die Unterrichtszeit hinaus.
Sie können sich hier den Antrag herunterladen und ausfüllen.